Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer

Kanton:

Luzern

Auftraggeber:

Kanton Luzern, Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif)

Ausführung:

2020

Auftrag:

Beurteilung der Zweckmässigkeit an 70 Lichtsignalanlagen

Aufgabenstellung

Gestützt auf die Änderungen der Signalisationsverordnung (SSV) vom 1. Januar 2021 kann neu an Lichtsignalanlagen das Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer gestattet werden, sofern die Grundvoraussetzungen gemäss Art. 69a erfüllt sind und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Die Marty + Partner Ingenieurbüro AG hat im Auftrag von Kanton und Stadt Luzern die neue Signalisationsmöglichkeit «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» (SSV 5.18) an über 70 Lichtsignalanlagen geprüft und deren Zweckmässigkeit beurteilt.

Vorgehensweise

  • Erstellung Kriterienliste, welche auf jede Lichtsignalanlage anwendbar ist
  • Prüfung der Grundvoraussetzungen an den bestehenden Lichtsignalanlagen
  • Begehung der Lichtsignalanlagen vor Ort zur abschliessenden Beurteilung, ob die Verkehrssicherheit in der Zu- und Wegfahrt gewährleistet werden kann
  • Aufzeigen von Massnahmenmöglichkeiten an den Lichtsignalanlagen
  • Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse in einem Bericht